Abteilung Personal |

Für das Reinigungspersonal und aushilfsweise angestellte Mitarbeitende im Stundenlohn gelten grundsätzlich die gleichen gesetzlichen Rechtsgrundlagen wie für alle übrigen Mitarbeitenden. Für Ihre Anliegen kontaktieren Sie bitte Patrick Schmid.
Weiterführende Informationen und Besonderheiten zum Arbeitsverhältnis wie; Eintritt, Austritt, Meldungen, Entschädigungen usw.