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Beim internen Kontrollsystem (IKS) handelt es sich um die Gesamtheit aller von den Leitungsorganen – angefangen bei der Universitätsleitung endend bei den Vorgesetzten – angeordneten Massnahmen, die dazu dienen das Vermögen des Kantons und der Universität zu schützen, eine ordnungsgemässe Rechnungslegung zu gewährleisten und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften
zu sichern.
Die Massnahmen der internen Kontrolle sind in die Betriebsabläufe integriert. Sie erfolgen arbeitsbegleitend oder sind dem Arbeitsprozess unmittelbar vor- oder nachgelagert. Die dazu eingesetzten Kontrollen können aufgegliedert werden in organisatorische Massnahmen, Anwendung technischer Hilfsmittel oder Überwachung durch Vorgesetzte und Beauftragte. Das IKS wirkt zudem unterstützend bei
Institute, die mittels iGrafx modellieren, können unsere Prozesse als Vorlagen bestellen.
Neuregelung: Für Angehörige der EU-8-Staaten (Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn) kommt seit dem 1. Mai 2011 das Meldeverfahren zur Anwendung. Bürgerinnen und Bürger von Bulgarien und Rumänien (EU-2) kommen unter bestimmten Umständen ebenfalls in den Genuss dieser Regelung.