Abteilung Personal |

Beabsichtigen Sie die Beschäftigung einer ausländischen Person? Sie finden hier umfangreiche Informationen, die Sie für das Einholen der notwendigen Bewilligungen benötigen.
Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich alle Beschäftigungen ausländischer Personen bewilligungs- oder meldepflichtig sind. Das Institut trägt die Verantwortung, dass alle Voraussetzungen für die Beschäftigung erfüllt sind. Das Nichteinhalten der Vorschriften kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Besten Dank für Ihre Mitarbeit.
Universität Bern, Abteilung Personal Koordination Arbeitsbewilligungen Hochschulstrasse 4, 3012 Bern, Fax 031/631 39 99
Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG)
Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE)
Verordnung über die Einreise und Visumerteilung (VEV)
Verordnung über die Einführung des freien Personenverkehrs (VEP)